Jedem Züchter steht frei, einen URCI - Zuchtwart seiner Wahl für die ZTP, sowie für die Wurfabnahme heranzuziehen. Eine Liste unserer Zuchtwarte ist im Internet veröffentlicht.
Unsere Zuchtwarte sind angewiesen mindestens alle 2 Jahre auf einer Richter - und Zuchtwarttagung der URCI e.V. anwesend zu sein. Dies ist maßgebend bindend, um sich fortzubilden, um stets auf dem Laufenden zu sein, zum Wohle unserer Züchter und der bei uns gezüchteten Hunde. Sollte 2 Jahre hintereinander die Anwesenheit versäumt worden sein, ruht das Zuchtwartamt bis zur kommenden Anwesenheit bei der folgenden Zuchtwart - und Richtertagung (HV-Beschluss). Ein Zuchtwart der neu seine Prüfung abgelegt hat, muss jedoch im Folgejahr anwesend sein. Hunde aus eigener Zucht, dürfen vom Zuchtwart nicht zuchttauglich geschrieben werden!